Kreisrecht

Satzungen, Verordnungen, Richtlinien, Konzepte und ähnliches mit Gültigkeit für das Gebiet des Landkreises Stendal. Beschlossen durch den Kreistag Stendal oder erlassen durch den Landrat. Zur Einschränkung der Trefferliste im Filter-Menü einen Fachbereich auswählen.
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Unterkunftsrichtlinie – Fortschreibung
Richtlinie zu den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und des Asylbewerberleistungsgesetzes
02.12.2025
Einmalige Bedarfe - Richtlinie
Richtlinie des Landkreises Stendal zur Gewährung von einmaligen Bedarfen nach § 24 Abs. 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II), § 31 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG) i.V.m. § 31 SGB XII
29.07.2025
Förderrichtlinie Jugendarbeit
Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII)
10.02.2025
Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen
Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Stendal
16.12.2024
Satzung des Jugendamtes
Satzung des Jugendamtes des Landkreises Stendal
01.03.2024
Bildung und Teilhabe - Richtlinie
Richtlinie des Landkreises Stendal zur Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
01.03.2024
Integrationslotsen - Aufwandsentschädigungssatzung
Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen ab 01.01.2024
13.12.2023
Unterkunftsrichtlinie
Richtlinie zu den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und des Asylbewerberleistungsgesetzes
01.07.2023
Unterkunftsrichtlinie
Lesefassung
01.07.2023
Richtlinie einmalige Leistungen
Richtlinie über die Gewährung von einmaligen Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII und Krankenhilfe gemäß § 40 SGB VIII
01.01.2023